Magistrat Salzburg
Magistratsdirektion
Schloss Mirabell
5020 Salzburg

Allgemeines Anbringen - Antragstellerauswahl

Schriftliche Anbringen, welche sich inhaltlich auf hoheitliche Verfahrenshandlungen beziehen, können rechtswirksam nur unter Einhaltung der in der Bekanntmachung gemäß § 13 Abs 2 AVG kundgemachten Voraussetzungen und Beschränkungen eingebracht werden.
Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz

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