Magistrat Salzburg
Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg

Anzeige der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage

Mit diesem Antrag können Änderungen einer genehmigten Betriebsanlage gemäß § 81 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 angezeigt werden. Der ausgefüllte Antrag muss im Anschluss ausgedruckt, unterschrieben und gemeinsam mit den erforderlichen Beilagen bei der Raumplanung und Baubehörde persönlich oder per Post eingebracht werden.
Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz

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Änderung der Betriebsanlage
§ 81 Abs. 2 Z 7 GewO 1994 (Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen und die auf Grund der besonderen Situation des Einzelfalles erwarten lassen, dass überhaupt oder bei Einhaltung der erforderlichenfalls vorzuschreibenden Auflagen Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit von Personen vermieden und Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 3 bis 5 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden)
 

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