Magistrat Salzburg
Wirtschaftsservice
Mirabellplatz 4
5020 Salzburg

Förderung umweltfreundlicher Speisenverpackungen

Mit diesem Formular können Gastronomiebetriebe mit Geschäftssitz in der Stadt Salzburg eine Förderung zur Anschaffung von umweltfreundlichen Speisenverpackungen für die Zustellung bzw. Abholung ihrer Speisen von bis zu € 800,- pro Betrieb beantragen.
Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz

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AntragstellerIn
Zeichnungs- und Vertretungsberechtigte(r)
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Gastronomiebetrieb
 
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De-minimis-Förderungen

Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als € 200.000,-- (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max. € 100.000,-) innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden. Details: VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION

 
Beilagen

Hinweis: Bitte beachten Sie die in der Bekanntgabe nach §13 AVG zulässigen Dateiformate

zu übermittelnde Beilagen
  • Belege über den Kauf (Rechnung) und die erfolgte Zahlung von umweltfreundlichen Speiseverpackungen (z.B. Papier- oder Mehrwegverpackungen)
  • Belege über den Kauf (Rechnung) und die erfolgte Zahlung von nicht-umweltfreundlichen Speiseverpackungen (die Rechnung darf nicht älter als ein Jahr sein).
    Bei Nicht-Übermittlung wird alternativ als Grundlage für die Förderberechnung ein Durchschnittspreis von € 0,15/Stück angenommen.
  • Foto (Screenshot) der verwendeten Verpackungen
 
Kenntnisnahmeerklärung
  1. Der/die Förderwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass es auf diese einmalige Förderung keinen Rechtsanspruch gibt.
  2. Der/die Förderwerber*in ermächtigt die Stadtgemeinde Salzburg, die zur Bearbeitung und Entscheidung erforderlichen Informationen zu ermitteln und diese automationsunterstützt zu verarbeiten. Dabei werden die Geschäft- und Betriebsgeheimnisse gewahrt.
  3. Für die Richtigkeit der Angaben wird die Verantwortung übernommen.
  4. Der/die Förderwerber*in erklärt sich ausdrücklich bereit und nimmt das Förderinteresse der Stadt zur Kenntnis, den Kontrollorganen des Wirtschaftsservice jederzeit Einsicht in seine/ihre Gebarungsunterlagen zu gewähren und rechtzeitig die entsprechenden Verwendungsnachweise vorzulegen.
  5. Der/die Förderwerber*in verpflichtet sich dazu, die den Angaben zu Grunde liegenden Belege für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren und für eine allenfalls noch stattfindende Prüfung bereitzuhalten.
  6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei wissentlich falschen oder unvollständigen Angaben, bei Verstoß gegen auferlegte Bedingungen der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Art 107 und 108 AEUV auf De-minimis-Beihilfen, sonstige Bedingungen, Auflagen oder Fristen sowie bei widmungswidriger Verwendung der Fördermittel ebenso wie bei mangelhaftem Nachweis der Förderungsbetrag umgehend ganz oder teilweise nach Einlangen der schriftlichen Rückforderung der Stadt Salzburg rückzuerstatten ist.
  7. Der/die Förderungswerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg den Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person, die Postleitzahl, den Förderungszweck, die Art und Höhe der Förderung im Internet und in Berichten zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt.
  8. Der/die Förderungswerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die zur Förderungsfeststellung bekanntgegebenen Daten zum Zweck der Förderungsbearbeitung und -verwaltung (Vertragserfüllung) im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden, von den Stadtorganen in öffentlicher Sitzung behandelt werden und dass auf Grund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.
  9. Der/die Förderungswerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass ihm/ihr seitens des Wirtschaftsservice Informationen zum Standort und/oder zu weiteren Förderungsaktionen übermittelt werden.

 

Ich/Wir nehme/n die obigen Ausführungen ausdrücklich zur Kenntnis.

Förderung umweltfreundlicher Verpackungen bei Essenslieferungen