Magistrat Salzburg
Allgemeine und Bezirksverwaltung
Schwarzstraße 44
5020 Salzburg

Kirche und Religionsgesellschaft Austrittserklärung

Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben können mit diesem Antrag verbindlich den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft erklären.
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