Magistrat Salzburg
Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg

Anzeige einer nachträglichen Wärmedämmung

Mit dieser Anzeige können nachträgliche Wärmedämmungen gemäß § 3 Abs. 1 BauPolG angezeigt werden. Die ausgefüllte Anzeige muss im Anschluss ausgedruckt, unterschrieben und gemeinsam mit den erforderlichen Beilagen bei der Raumplanung und Baubehörde persönlich oder per Post eingebracht werden.
Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz

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Anzeige einer nachträglichen Wärmedämmung