Magistrat Salzburg Raumplanung und Baubehörde Auerspergstraße 7 5020 Salzburg
Mit dieser Anzeige können nachträgliche Wärmedämmungen gemäß § 3 Abs. 1 BauPolG angezeigt werden. Die ausgefüllte Anzeige muss im Anschluss ausgedruckt, unterschrieben und gemeinsam mit den erforderlichen Beilagen bei der Raumplanung und Baubehörde persönlich oder per Post eingebracht werden. Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz
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