Aktenzahl/Geschäftszahl

Bitte geben Sie hier die Geschäftszahl (Zahl) des Geschäftsfalles an, auf den sich Ihr Anbringen bezieht.
Sie ist im Schreiben angeführt, wenn Sie ein Solches von der Behörde erhalten haben.
Die Angabe der Geschäftszahl benötigen wir nur dann, wenn sich Ihr Anbringen auf einen bestehenden Geschäftsfall bezieht.

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