Zuständige Wahlbehörde
Die Stadt Salzburg ist die zuständige Behörde für die Führung des Verzeichnisses der Stimmberechtigten und die Ausstellung von Wahlkarten. Wenn Sie am Wahlstichtag mit Ihrem Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Salzburg gemeldet waren, können Sie keine Wahlkarte beantragen.
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