Magistrat Salzburg WirtschaftsService Mirabellplatz 4 5020 Salzburg
Mit diesem Formular können Sie eine Förderung für Nahversorger mit einem Jahresumsatz unter 2 Mio € zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebens- und Genussmitteln beantragen. Voraussetzung ist die Zusicherung des Landes Salzburg zum Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm Die Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.stadt-salzburg.at/datenschutz
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Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als € 200.000,-- (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max. € 100.000,-) innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden. Details: VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION
Mit der Benutzung dieses Formulars stimmen Sie ausdrücklich zu, dass die Behörde im Zuge dieses Verfahrens die erforderlichen Daten und Nachweise aus den öffentlichen Registern verwenden darf. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein und die Nachweise iSd § 17 E-GovG selbst beibringen wollen, ersuchen wir Sie das allgemeine Anbringungsformular, abrufbar unter https://secure.stadt-salzburg.at/egov/AllgemeinesAnbringen, zu verwenden.